Eigentlich haben sich die Anlieger gefreut, als der Ausbau der Gerteröder Straße Hinter den Höfen beschlossen wurde. Doch nun drohen den Familien durch geforderte Beitragsvorauszahlungen große finanzielle Belastungen, die nach ihrer Ansicht nicht gerechtfertigt sind.
Noch vor wenigen Jahren ähnelte die Straße Hinter den Höfen in Gerterode eher einem holprigen Feldweg als einer schönen Dorfstraße. Doch das hat sich inzwischen geändert. Das idyllische Wohnumfeld wird derzeit um eine ausgebaute Straße und einen Bürgersteig bereichert. Eigentlich könnte die Welt für die Anwohner damit in Ordnung sein - würde man sie jetzt nicht mit Zahlungsforderungen konfrontieren, deren Rechtmäßigkeit und Berechnung ihnen zweifelhaft erscheint.
Denn gegen ihren Willen wurde der Beschluss gefasst, eine Vorauszahlung der Straßenausbaubeiträge zu verlangen, wie die Anwohner berichten. Doch die dabei zugrunde liegende Satzung weist nach ihrer Ansicht Widersprüchlichkeiten auf: Denn einerseits dürfen die Beiträge erst gefordert werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Andererseits aber steht der Gemeinde zu, Vorauszahlungen zu erheben. Diesen Vorwurf jedoch weist die zuständige Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel zurück, da solch ein Beschluss nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz möglich ist. Doch damit nicht genug: Die Bürger meinen außerdem, dass auch die Kalkulation der Kosten nach einem Maßstab erfolge, der laut eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 1997 nicht zulässig sei. Aber auch hier ist sich die Verwaltungsgemeinschaft aus zwei Gründen keines Fehlers bewusst: Erstens entspricht die derzeit gültige Satzung, die von der Kommunalaufsicht bestätigt wurde, der Mustersatzung vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Und zweitens ist dasselbe Verwaltungsgericht, das den Berechnungsmaßstab 1997 für falsch erklärte, bereits ein Jahr später von dieser Rechtsauffassung wieder abgewichen. Womit die wesentlichen Einwände gegen den Beschluss zur Beitragsvorauszahlung widerlegt wären. Die Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V., die sich für die Anwohner einsetzt, möchte nun aber prüfen lassen, ob die Betroffenen überhaupt in ausreichendem Maße über das Vorhaben informiert wurden. Doch die Zeit drängt: Denn wenn die Zahlungsbescheide erst ihre Adressaten erreicht haben, bleibt nur noch ein Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Unabhängig davon sind die Bürger aber zur Zahlung verpflichtet - auch wenn ein zukünftiges Gerichtsurteil die Beschlüsse für rechtswidrig erklären würde.
Ein Hoffnungsschimmer bleibt: Um die Bürger über ihre Rechte aufzuklären und die Verantwortlichen der Gemeinde um Stellungnahme zu bitten, wird die Bürgerallianz in den nächsten Wochen eine Versammlung einberufen - was hoffentlich Licht in die Angelegenheit bringen wird.

Quelle: Thüringer Allgemeine, 05.09.2003

   
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